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20. Mai 2013 um 01:55 Uhr
MMTC
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NEU - Die Bildungsprämie wird verlängert!

Karriere zum halben Preis!
Der Staat zahlt Ihnen 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten - das gilt auch für Seminare und Trainingsmaßnahmen!

Weiterbildungsprämie

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Zu gut um wahr zu sein? - Ganz und gar nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit diesem Jahr verstärkt diejenigen, die sich beruflich fort- und weiterbilden möchten. Durch den Prämiengutschein übernimmt der Staat pro Jahr 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Alles was Sie dafür tun müssen, ist zu einer der über 400 Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu gehen und sich dort den Prämiengutschein ausstellen zu lassen. Dort prüft ein Berater vor Ort, ob Sie und die gewünschte Weiterbildung gefördert werden. Erfahrungswerte zeigen aber dass rund 98 Prozent der Interessenten bezuschusst werden.

Alle relevanten Informationen zusammengefasst:

Die kontinuierliche Weiterbildung ist wichtiger denn je. Dadurch verringern Sie nicht nur Ihr Risiko arbeitslos zu werden, sondern Sie verbessern auch Ihre beruflichen Perspektiven sowie die Chance auf ein höheres Einkommen. Mit der Bildungsprämie bezuschusst das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einmal im Jahr 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten, maximal 500,- Euro.

Einen Prämiengutschein können erhalten:

Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

Keinen Prämiengutschein erhalten:

Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner bzw. Rentnerin-nen und Pensionäre.
Alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.

Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungs-protokolls (s.u.).
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gültig. Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs- oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Neben- oder Folgekosten insbe-sondere für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.

Prämiengutscheine dürfen nicht ausgestellt bzw. eingesetzt werden für:

Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention, der Persönlichkeitsentwicklung, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen und künstlerischen Betätigung oder der sonstigen allgemeinen Lebensführung dienen.
Weiterbildungen, die der Erfüllung einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen.
Den Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.

Sofern die oben genannten Anforderungen der Förderung nicht entgegen stehen, können Weiterbildungsanbieter, die Prämiengutscheine annehmen, unter folgenden Voraussetzungen eine Erstattung beantragen:

Eignung der Maßnahme

  • Die Weiterbildungsmaßnahme vermittelt berufsspezifische Inhalte oder Kennt-nisse bzw. Fertigkeiten, die der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist geeignet, um das auf dem Gutschein aufge-führte Weiterbildungsziel zu erreichen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt nicht als Einzelunterricht, nicht als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung und nicht in Form von Selbstlernmedien.

Zugang zur Maßnahme:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist öffentlich angekündigt und frei zugänglich. Sie ist nicht an eine Zugehörigkeit der Teilnehmenden zu einer bestimmten Institution (wie einem Unternehmen, einer Unternehmensgruppe, einem Verband oder einem Verein) gebunden.
  • Der Prämiengutschein ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung.

Hinweis:
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Unter 0851/720360 helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl des für Sie richtigen Seminars.

Das MMTC bietet zahlreiche Seminare rund um die Themen Beruf und Karriere an, die fast alle vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Bildungsprämie gefördert werden. Eine Bündelung von mehreren Seminaren ist auch möglich.

 

 

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